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Preis & Leistung

Preis & Leistung

Die Wohnung kostet für bis zu 2 Personen pro Nacht 85 EUR. Für weitere Personen kommen jeweils 10 EUR hinzu.

Dieser Preis beinhaltet auch die Endreinigung.

Handtücher und Bettwäsche stehen selbstverständlich ausreichend zur Verfügung

Bitte beachten Sie auch die Bedinungen weiter unten..

Seit kurzem kann ich auch einen kostenlosen W-LAN Zugang bieten (Nutzungsbedingungen siehe weiter unten)

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Über einen einen separaten Hauseingang gelangen Sie in Ihr Reich.

Ein Parkplatz im Hof steht für Sie zur Verfügung.

 

 

Ausstattung

Fühlen Sie sich wie zu Hause!

Ich habe für den vollen Komfort in Ihrem Feriendomizil gesorgt, denn es ist mir wichtig, dass Sie sich auch in der Fremde rundherum wohl fühlen.

Die Wohnung ist ca. 80 m² groß und voll ausgestattet:

 

In der Küche finden Sie vom Korkenzieher bis zum Kochtopf alles, was Sie zum Kochen und genussvollen Essen benötigen, sollte doch einmal etwas fehlen, helfe ich gerne sofort weiter.

 

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Das gemütlichen und einladenden Wohnzimmer verfügt über Stereoanlage und natürlich Fernseher.

Sie können sich nach einem ereignisreichen Tag erstmal auf dem bequemen Sofa, das auch zu einem zusätzlichen Bett umgewandelt werden kann, entspannen.

 


Es gibt im Erdgeschoss eine separate Toilette ...........

 

 

.............und im Obergeschoss ein großzügiges individuell gestaltetes Bad mit Dusche und Badewanne.

 

 

 

 

 

Das Schlafzimmer im Obergeschoß ist für zwei Personen eingerichtet.

 

 

 

Alles in allem ist die Wohnung sehr gemütlich eingerichtet: das Mobiliar ist dezent und unaufdringlich, altes Fachwerk ist sichtbar und alles wirkt sehr einladend.

 

Bei schönem Wetter können Sie es sich gerne im schön gestalteten kleinen Hof gemütlich. Seele baumeln lassen wird hier ganz leicht..

 

 

 

Einige Aspekte die geregelt sein sollten:

Nutzungsvereinbarung über Nutzung WLAN:

WLAN steht zur Verfügung, ausschließlich für den Mieter. Keine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte erlaubt.

Gefahren der WLAN-Nutzung bzw. Haftungsbeschränkung:

 Das zur Verfügung gestellte WLAN ist nicht mit Virenschutz/Firewall versehen, sondern gewährt lediglich Zugang zum Internet. Der Mieter sollte also mit der Möglichkeit rechnen, dass die Gefahr besteht, dass Schad-Software wie Viren, Trojaner etc. bei der Nutzung des WLANS auf das Endgerät des Mieters gelangen könnten. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr.

Für die über das WLAN-übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen werden und möglicherweise kostenpflichtig sind sowie Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Dazu gehört:

 -  Kein Abruf oder Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten

 -  Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu          machen, insbesondere in Bezug auf sog. Filesharing-Programme

-   Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten

-   Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten

-   Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder/und anderen Formen unzulässiger          Werbung zu nutzen

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichem Schaden und Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtwidrige Verwendung des WLANs durch den Mieter entstehen einschließlich der Kosten und Folgekosten und Kosten der Abwehr in diesem Zusammenhang.

 Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin, um den Vermieter in die Lage zu versetzen so früh wie möglich zu reagieren.

 Der Vermieter übernimmt keine Haftung 

 

 Stornierungsbedingungen

Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Als Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung gilt ausschließlich des Eingangsdatums beim Vermieter. Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind 20% des bestätigten Mietpreises zu entrichten. Bei Stornierung danach sind 50% des Mietpreises zu entrichten. Ab dem 30. Tag vor Mietbeginn sind 80 % des Mietpreises zu entrichten. Erfolgt eine Stornierung ab dem 14. Tag vor Mietbeginn sind 100% des Mietpreises fällig.

 Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen gemieteten Tage

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten die in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrags den errechneten Betrag zu leisten. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen evtl. Entstehende Kosten abzuschließen.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn z.B.

 1.       Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrags               unmöglich machen

2.       Die FeWo unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes

          oder bzgl.des Zwecks oder der Belegung oder Unterbringung von Tieren gebucht wurde. Reden Sie                      einfach vorhher mit dem Vermieter um Mißverständnisse zu vermeiden

3.       Die FeWo zu anderen Zwecken als Wohnzwecken genutzt wird

4.       Der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die

          Sicherheit oder den

          Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit
          gefährdet, ohne dass
 dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.                Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in                    Kenntnis zu setzten.

Der Vermieter hat bereits geleistete Mietzahlungen und /oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Pkt. 2 bis 4 entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. Der Gast hat dem Vermieter alles von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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